Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Sämtliches Fotomaterial ist durch willmann bild urheberrechtlich geschützt.

2. Bildmaterial wird nur zum vereinbarten Zweck geliefert.

3. Eine weitere Digitalisierung und Archivierung widerspricht dem deutschen Urheberrecht.

4. Bei Nichtannahme des gelieferten Bildmaterials ist dieses innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden.

5. Die Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn eine Honorarvereinbarung mit willmann bild dafür vorliegt.

6. Elektronisches und digitalisiertes Bildmaterial sind spätestens 60 Tage nach der Verwendung zu löschen.

7. Die Blockierungsfrist beträgt 60 Tage, danach berechnet willmann bild jedes Motiv pro Tag mit einem Euro.

8. Originaldias und Fotos dürfen nicht beschädigt werden. Bei Beschädigung eines Originaldias sind 300,00 Euro Schadenersatz zu zahlen. Bei Color- und Schwarzweiß-Abzügen betragen die Kosten 120,00 Euro.

9. Sollte beschädigtes Bildmaterial restauriert werden können, hat der Nutzer die technischen Kosten der Reparatur und des Aufwands zu zahlen.

10. Der Besteller/Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Pressekodex verpflichtet

11. Der Besteller/Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung und die eventuelle Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes.

12. Das Honorar richtet sich nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) und der Pressebildagenturen und Bildarchive (BVPA). Zugrunde gelegt werden die wiedergegebene Größe und die Auflagenhöhe. Verwendung für die Werbung muss gesondert vereinbart werden.

13. Das Honorar für Titel- und Aufmachungsfotos richtet sich nach dem jeweiligen Medium.

14. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

15. Das Versandrisiko für die Sendung und Rücksendung trägt der Besteller.

16. Der Urheber ist in jedem Falle namentlich zu nennen. Unterbleibt die Nennung, erfolgt ein Zusatzhonorar von 100 Prozent.

17. Das Nutzungsrecht ist ein einfaches, nicht exklusives. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig.

18. Wird die Versiegelung des Bildmaterials geöffnet, gilt dies als gedruckt und muss voll honoriert werden. Das Bildhonorar ist auch fällig, wenn das Bildmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Montagen oder ähnliche Zwecke verwendet wird. Hier muss allerdings eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

19. Jede Bildlieferung wird mit einem Bearbeitungshonorar von 10,00 Euro zuzüglich der Postgebühren berechnet, unabhängig vom Endhonorar. Digital versandtes Bildmaterial kostet 5,00 Euro, zuzüglich des Veröffentlichungshonorars.

20. Für Schwarz-weiß- und Farbmaterial gelten die gleichen Honorarbedingungen.

21. Die Zweitveröffentlichung des gleichen Motivs im selben Medium kann individuell vereinbart werden, gilt aber grundsätzlich wie eine Erstveröffentlichung.